Berlin führt Mietregister ein: Mehr Kontrolle über Wohnungsmarkt und Mietpreisbremse
Ella WagnerBerlin führt Mietregister ein: Mehr Kontrolle über Wohnungsmarkt und Mietpreisbremse
Berlin führt ein Mietregister als Kernstück des neuen Wohnsicherheitsgesetzes ein. Die Maßnahme soll mehr Transparenz auf dem städtischen Wohnungsmarkt schaffen. Erfasst werden rund 1,8 Millionen Mietverträge in der Hauptstadt.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung plant, das Gesetz am 2. Juli vor der Sommerpause zu verabschieden. Das Register wird zentrale Daten zu Mietwohnungen dokumentieren, darunter Adresse, Wohnfläche, Zimmerzahl und Kaltmiete. Verantwortlich für die Verwaltung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Nach der geltenden Mietpreisbremse dürfen Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Das Register soll prüfen, ob Vermieter höhere als zulässige Mieten verlangen. Überschreitet die Miete die Vergleichsmiete um mehr als 20 %, gilt sie als überhöht; bei 50 % oder mehr als „großzügige Ausbeutung“.
Verstöße werden je nach Schwere als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet. Die Koalition erhofft sich durch das Register eine Reduzierung ungerechtfertigter Mieten und weniger Rechtsstreitigkeiten für Mieter. Behörden betonen, dass gesetzestreue Mieter keine Nachteile zu befürchten hätten.
Das Mietregister soll die Einhaltung der Berliner Mietpreisbremse überwachen und eine bessere Kontrolle des Mietmarktes ermöglichen. Mieter und Behörden können damit unzulässige Preise leichter identifizieren und gegensteuern.






