Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht
Greta SchneiderBetrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht
Eine 45-jährige Frau erschien betrunken zu einem Vorstellungsgespräch in einem Altenheim – mit einem Blutalkoholwert von 4,75 Promille, wie die Polizei später feststellte. Der Wert lag damit weit über der gesetzlichen Grenze. Nach einer Anzeige durch Mitarbeiter landete der Vorfall vor Gericht.
Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Pflegeheim gekommen, ohne die bevorstehenden Konsequenzen zu ahnen. Eine Personalverantwortliche bemerkte sofort starken Alkoholgeruch und alarmierte die Behörden. Beamte bestätigten den extremen Alkoholpegel mit einem Atemalkoholtest.
Zunächst wurde die Frau in erster Instanz vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, und ein höheres Gericht verurteilte sie schließlich wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Sie muss nun 750 Euro Strafe zahlen und verliert ihren Führerschein für mindestens sechs Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Rechtsmittel möglich bleiben.
Der Fall zeigt die schweren Folgen von Alkohol am Steuer. Der Frau drohen nun ein längerer Führerscheinentzug und finanzielle Strafen. Ihre Verurteilung bleibt vorerst noch anfechtbar.






