14 April 2026, 00:12

BGH-Urteil verschärft Regeln für Apotheken und Online-Rezeptplattformen

Blauer Hintergrund mit weißer Schrift und Logo, das "19 Millionen Amerikaner werden schätzlich 400 Dollar pro Jahr an Arzneikosten sparen" angibt.

BGH-Urteil verschärft Regeln für Apotheken und Online-Rezeptplattformen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs verschärft die Vorgaben für die Zusammenarbeit von Apotheken mit Online-Rezeptplattformen. Die Entscheidung schafft Klarheit in einer seit Langem umstrittenen Rechtsgrauzone – insbesondere bei der Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente. Apotheken müssen sich nun an strengere Regeln halten oder riskieren empfindliche Konsequenzen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Plattform DoktorABC, die Patienten mit Ärzten und Apotheken vernetzt, um Rezepte digital zu vermitteln. Das Landgericht Berlin II hatte zuvor das Geschäftsmodell des Unternehmens für unzulässig erklärt, bei dem Rezepte online ausgestellt und gezielt mit bestimmten Apotheken kooperiert wurden. Das Gericht urteilte, dass bereits indirekte Werbung – etwa die Bewerbung von Behandlungsmöglichkeiten für bestimmte Krankheitsbilder ohne Nennung konkreter Arzneimittel – gegen deutsches Recht verstößt.

Der Bundesgerichtshof ging noch einen Schritt weiter und bestätigte, dass Werbeverbote ganze Wirkstoffgruppen erfassen – nicht nur einzelne Präparate. Betroffen sind damit auch Medikamente wie medizinisches Cannabis, dessen bisherige Vermarktungspraktiken nun weitgehend als rechtswidrig gelten. Zudem betonte das Gericht, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten durch gezielte Steuerung in ihrer Wahl beeinflussen.

Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt eine abweichende Haltung zu den Aktivitäten von DoktorABC eingenommen, was für Rechtsunsicherheit sorgte. Das aktuelle Urteil stellt nun klar: Apotheken, die durch ihre Online-Partner an illegaler Werbung mitwirken, müssen mit rechtlichen Schritten rechnen. Wer Abmahnungen ignoriert, riskiert im Extremfall sogar den Entzug der Betriebserlaubnis.

Die Entscheidung zwingt Apotheken, ihre Kooperationen mit digitalen Rezeptdiensten grundlegend zu überprüfen. Jede Zusammenarbeit mit Plattformen, die gegen Werberegeln verstoßen, kann nun zu Haftungsrisiken führen. Für Patienten stärkt das Urteil das Prinzip der freien Apothekenwahl und verhindert, dass Online-Systeme sie gezielt zu bestimmten Anbietern lenken.

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