BS Energy senkt Fernwärmepreise ab April 2026 für Braunschweiger Haushalte
Ella WagnerBS Energy senkt Fernwärmepreise ab April 2026 für Braunschweiger Haushalte
BS Energy senkt Fernwärmepreise für Kunden in Braunschweig
BS Energy hat eine Reduzierung der Fernwärmepreise für Haushalte in Braunschweig angekündigt. Die Änderungen treten zum 1. April 2026 in Kraft und führen zu niedrigeren Kosten für sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser. Gleichzeitig plant das Unternehmen langfristige Umstellungen, um strengere Klimavorgaben für Wärmenetze zu erfüllen.
Haushalte, die BS Fernwärme Klassik nutzen, können mit einer jährlichen Ersparnis von etwa zwei Prozent bei ihren Heizkosten rechnen. Für ein Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 12.000 kWh pro Jahr bedeutet das eine Entlastung von rund 47 Euro. Kunden mit BS Fernwärme Plus profitieren sogar von einer größeren Senkung um etwa vier Prozent – das entspricht einer Ersparnis von etwa 357 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit sechs bis acht Wohneinheiten und einem Jahresbedarf von 75.000 kWh.
Die Fernwärmepreise werden halbjährlich an die Marktentwicklung der vergangenen sechs bis zwölf Monate angepasst und spiegeln daher nicht die aktuelle Lage wider.
Langfristige Wende: Klimaziele für die Wärmeversorgung Neben den Preisanpassungen arbeitet BS Energy an einem Transformationsplan für seine Wärmeaktivitäten. Dieser soll technische und wirtschaftliche Maßnahmen definieren, um künftige Klimavorgaben zu erfüllen. Nach dem Bundesgesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) müssen Fernwärmenetze bis 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen oder unvermeidbarer Abwärme beziehen – dieser Anteil steigt bis 2040 auf 80 Prozent. Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) geht noch weiter: Hier ist bis 2040 eine vollständige Versorgung mit Erneuerbaren oder Abwärme vorgeschrieben.
Die Preissenkungen treten ab April 2026 in Kraft und entlasten die Kunden kurzfristig. Gleichzeitig zielt die langfristige Strategie von BS Energy darauf ab, sich an die nationalen und regionalen Klimagesetze anzupassen – mit klaren Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Energien und Abwärme in den nächsten zwei Jahrzehnten.






