Bundesgerichtshof stoppt gewinnorientierte Untervermietung – Mietrecht vor Revolution
Ella WagnerBundesgerichtshof stoppt gewinnorientierte Untervermietung – Mietrecht vor Revolution
Bundesgerichtshof verbietet gewinnorientierte Untervermietung – Mietrecht vor grundlegendem Wandel
Deutschlands höchstes Zivilgericht hat gewinnorientierte Untervermietung für unzulässig erklärt und damit eine bedeutende Wende im Mietrecht eingeleitet. Das am 28. Januar 2026 verkündete Urteil untersagt Hauptmietern, Untermieter höhere Mieten zu verlangen, als sie selbst zahlen. Gleichzeitig drängen Politiker auf schärfere Regeln, um schutzbedürftige Untermieter in einem angespannten Wohnungsmarkt besser abzusichern.
Der Bundesgerichtshof fällte sein Urteil im Fall VIII ZR 228/23 und erklärte es für unrechtmäßig, dass Hauptmieter von Untermietern mehr Miete verlangen als in ihrem eigenen Mietvertrag vereinbart. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der viele Mieter mit ausbeuterischen Untervermietungsverträgen konfrontiert sind – oft ohne wirksame rechtliche Handhabe.
Als Reaktion hat der Bundesrat eine Initiative gestartet, um die Vorschriften weiter zu verschärfen. Der Entwurf sieht vor, gewinnorientierte Untervermietung generell zu verbieten. Zudem sollen Hauptmieter verpflichtet werden, sämtliche Details von Untermietverträgen – einschließlich der Identität der Untermieter und der finanziellen Konditionen – ihren Vermietern offenzulegen.
Die geplante Reform geht noch einen Schritt weiter: Sie soll es Untermietern erleichtern, den Hauptmietvertrag zu übernehmen. Bisher drohen Untermieter bei einer Kündigung des Hauptmieters obdachlos zu werden, oft ohne Vorwarnung. Die neuen Regelungen würden ihnen mehr Sicherheit bieten und einen klaren Rechtsanspruch schaffen, in der Wohnung bleiben zu können.
Angesichts der extrem angespannten Lage auf den städtischen Wohnungsmärkten zielen die Reformen darauf ab, Missbrauch zu verhindern und rechtliche Klarheit zu schaffen. Vermieter, die bisher nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten über Untervermietungsverhältnisse hatten, erhielten damit wirksamere Instrumente, um solche Verträge zu überwachen und zu regulieren.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs und die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen deutet auf eine verschärfte Gangart gegen ausbeuterische Untervermietungspraktiken hin. Sollten die neuen Gesetze verabschiedet werden, würden sie mehr Transparenz bei Untermietverträgen erzwingen und Untermieter vor plötzlichen Kündigungen schützen. Die Reformen könnten die Mietdynamik in Städten grundlegend verändern, in denen Wohnungsmangel viele Menschen in prekäre Situationen drängt.






