27 March 2026, 10:09

Bundesländer blockieren Zweipersonen-Pflicht für Zugbegleiter – Sicherheit bleibt Ländersache

Altes Buch mit dem Titel "Reglamento de Conductor" und einer Zugillustration auf dem Titelblatt und einem Stempel auf der rechten Seite.

Bundesländer blockieren Zweipersonen-Pflicht für Zugbegleiter – Sicherheit bleibt Ländersache

Bundesländer lehnen bundesweite Zweipersonen-Regelung für Zugbegleiter ab

Die Verkehrsminister der Bundesländer haben Forderungen nach einer bundesweiten Vorschrift für Zweipersonen-Teams in Zügen zurückgewiesen. Stattdessen einigten sie sich darauf, dass jedes Bundesland die Personalstärke nach lokalen Bedürfnissen selbst regelt. Die Entscheidung fiel während der Verkehrsministerkonferenz 2026 in Lindau, wo sich alle 16 Länder für einen regionalen Ansatz aussprachen.

Gewerkschaften hatten nach einem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter eine verpflichtende Zweipersonen-Besetzung gefordert. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) warnte, dass die Gewalt ohne strengere Sicherheitsvorkehrungen weiter zunehmen könnte. Gleichzeitig unterstützten die Minister ein bundesweites Verbot von Waffen und Messern im Personenverkehr.

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Die Verkehrsministerkonferenz lehnte eine starre Zweipersonen-Regelung einstimmig ab. Sie argumentierten, dass regionale Flexibilität besser auf unterschiedliche Sicherheitsrisiken eingehen könne. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kündigte an, die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen bis Ende April zu überprüfen.

Die Deutsche Bahn hat bereits Schritte zur Verbesserung der Sicherheit unternommen: Das Unternehmen führte Körperkameras für Servicekräfte ein und schaffte Kontrollen der Dienstausweise ab. Zudem laufen Gespräche über eine verstärkte Videoüberwachung an Bahnhöfen.

EVG-Chef Martin Burkert kritisierte die Entscheidung der Minister scharf. Ohne eine verpflichtende Zweipersonen-Besetzung blieben Mitarbeiter seinem zufolge weiter schutzlos Gewalt ausgesetzt. Die Forderung der Gewerkschaft folgte auf einen aktuellen tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter, der die Debatte um die Sicherheit von Alleinarbeitenden verschärft hatte.

Trotz des Drucks der Gewerkschaften betonten die Minister, dass Finanzierungs- und Personalentscheidungen in regionaler Verantwortung bleiben müssten. Die Bundesregierung verwies darauf, dass sie im Rahmen des bewilligten Haushalts für Sicherheitsbedürfnisse im Verkehrssektor handle.

Mit der Ablehnung einer bundesweiten Zweipersonen-Pflicht liegt die Verantwortung für Sicherheitsentscheidungen nun bei den einzelnen Ländern. Die neuen Maßnahmen der Deutschen Bahn – wie Körperkameras und verbesserte Überwachung – werden künftig eine zentrale Rolle beim Schutz der Mitarbeiter spielen. Die für Ende April geplante Überprüfung der Sicherheitsrichtlinien durch den Bund wird zeigen, ob weitere Anpassungen nötig sind.

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