27 April 2026, 20:07

CDU leitet Parteiausschluss nach AfD-Kooperation in Biebesheim ein

Plakat mit einer bunten Karte der Südsudanesischen Unabhängigkeitsreferendum in 2011, einschließlich Symbole und erklärenden Text.

CDU leitet Parteiausschluss nach AfD-Kooperation in Biebesheim ein

Der CDU-Kreisverband Groß-Gerau hat Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die in Biebesheim am Rhein mit der AfD kooperiert haben. Der Schritt folgt einer gemeinsamen Kandidatenliste beider Parteien für die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister. Ortsverbandsvertreter der CDU hatten gehofft, durch diese Zusammenarbeit einen Schlüsselposten im Gemeindevorstand zu besetzen.

Dabei handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall – Studien zeigen, dass gemeinsame Abstimmungen zwischen CDU und AfD auf kommunaler Ebene in den vergangenen Jahren zunehmend an der Tagesordnung sind.

Der Streit begann, als CDU und AfD in Biebesheim am Rhein eine gemeinsame Liste für die ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters einreichten. Ihr Vorschlag war eine direkte Reaktion auf eine konkurrierende Liste, die von SPD, Grünen und Freien Wählern unterstützt wurde – diese Fraktionen verfügen gemeinsam über 17 der 31 Sitze im Gemeinderat.

Zunächst lehnte der Rat die CDU-AfD-Liste ab. Doch nach Verhandlungen überarbeiteten beide Parteien ihren Antrag und setzten schließlich den AfD-Kandidaten Bernd Kahnert im Gemeindevorstand durch. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Ulrich Harth hatte die Vereinbarung vorangetrieben, um für seine Partei einen Posten als stellvertretender Bürgermeister zu sichern.

Die CDU-Landesführung in Hessen verurteilte das Vorgehen scharf. Der Generalsekretär Leopold Born forderte eine konsequente Reaktion auf lokaler Ebene. Der Kreisvorsitzende Stefan Sauer unterstrich diese Haltung und erklärte, ein Parteiausschluss sei unvermeidbar – weitere disziplinarische Maßnahmen seien nicht ausgeschlossen.

Zusammenarbeit zwischen CDU und AfD ist kein seltenes Phänomen. Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) ergab, dass in fast 19 Prozent von rund 5.000 inhaltlichen Kommunalabstimmungen zwischen 2019 und 2024 direkte Kooperationen stattfanden. Häufigste Partner der AfD waren dabei parteilose Gemeinderäte und Vertreter kleinerer Parteien.

Die eingeleiteten Ausschlussverfahren markieren einen deutlichen Bruch mit der bisherigen CDU-Linie in lokalen Bündnisfragen. Zwar gab es in der Vergangenheit bereits gemeinsame Abstimmungen mit der AfD, doch die Parteiführung scheint nun entschlossen, klarere Grenzen zu ziehen. Der Ausgang des Disziplinarverfahrens wird zeigen, wie weit die CDU bereit ist zu gehen, um künftige Kooperationen mit der rechtspopulistischen Partei zu unterbinden.

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