DAK-Gesundheit verschärft 2026 die Regeln für Apotheken-Abrechnungen
DAK-Gesundheit verschärft Regeln für Apotheken bei Preis- und Mehrwertsteuerangaben
Die DAK-Gesundheit führt strengere Vorgaben für Apotheken ein, die Preise und Mehrwertsteuerdetails einreichen. Ab dem 1. Mai 2026 drohen bei Nichteinhaltung Ablehnungen oder Abrechnungsstreitigkeiten. Ziel der Änderungen ist es, Kostenvoranschläge und Rechnungsprozesse zu standardisieren.
Nach den neuen Richtlinien müssen Apotheken bei elektronischen Kostenvoranschlägen grundsätzlich Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) angeben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn vertraglich Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) im Voraus vereinbart wurden.
Für die automatisierte Abrechnung ist es Pflicht, neben dem Preis einen Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben. Beim Regelsteuersatz ist die Kennziffer "1" zu verwenden, beim ermäßigten Satz "2". Falls ein Vertrag Bruttopreise vorsieht oder eine Mehrwertsteuerbefreiung greift, entfällt die Angabe des Hinweises.
Bei der Übermittlung von Nettopreisen müssen Apotheken zudem den korrekten Mehrwertsteuer-Vermerk angeben – entweder "Netto (Regelsteuersatz)" oder "Netto (ermäßigter Steuersatz)". Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen diese Regeln zu abgelehnten Forderungen oder Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung führen können.
Die aktualisierten Anforderungen treten am 1. Mai 2026 in Kraft. Apotheken müssen sicherstellen, dass sie Mehrwertsteuer- und Preisangaben korrekt übermitteln, um Komplikationen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen betroffenen Betrieben finanzielle und administrative Nachteile.






