EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen
Greta SchneiderEU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt klarer bestrafen
Die Europäische Kommission hat die Resolution "Nur Ja heißt Ja" verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Zwar handelt es sich vorerst um einen symbolischen Schritt, doch er unterstreicht das Bestreben nach klareren Einwilligungsregeln in der gesamten EU. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Debatten und wachsenden Druck von Aktivist:innen und Rechtsexpert:innen.
An Fahrt gewonnen hat die Resolution nach dem viel beachteten Fall von Gisele Pelidot, der die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Fachleute argumentieren seit Langem, dass "Nur Ja heißt Ja" ein fairerer Maßstab sei als "Nein heißt Nein", da die Verantwortung für eine eindeutige Einwilligung damit beim Täter liege.
Deutschland hatte 2016 als erstes Land "Nein heißt Nein" eingeführt – eine Reaktion auf die massenhaften sexualisierten Übergriffe in der Silvesternacht 2015, die bundesweit Empörung auslösten. Nach diesem Gesetz galt Schweigen oder Passivität nicht mehr als Zustimmung. Kritiker:innen wiesen jedoch darauf hin, dass die Regelung weiterhin Spielraum für Auslegungen ließ.
Der neue "Nur Ja heißt Ja"-Ansatz beseitigt diese Unklarheiten. Fehlt ein explizites "Ja", wird das Ausbleiben von Begeisterung als fehlende Einwilligung gewertet. Täter können sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen, wenn keine klare Zustimmung vorlag. Dennoch gibt es weiterhin starken Widerstand, insbesondere von konservativen Kreisen, die sich gegen verschärfte Sexualstrafgesetze aussprechen.
Die EU-Resolution gibt zwar die Richtung für künftige Rechtsreformen vor, ist aber noch nicht verbindlich. Nun müssen die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie den Standard in nationales Recht übernehmen. Vorerst zeigt der Beschluss jedoch, dass in Europa ein wachsender Konsens über die Notwendigkeit klarer Einwilligungsregeln besteht.






