Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ella WagnerGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar über Jahre hinweg als falsch und rufschädigend zurückgewiesen hatte. Das Urteil markiert das vorläufige Ende einer langwierigen Kontroverse, die Gelbhaars politische Karriere nachhaltig prägte.
Ausgelöst wurde der Streit, als Klara Schedlich in einer eidesstattlichen Versicherung für den Rundfunksender RBB Aussagen über Stefan Gelbhaar machte. Diese trugen zu einer Welle von #MeToo-Vorwürfen gegen ihn bei, die er stets bestritt. Viele der Anschuldigungen wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der RBB sich öffentlich bei Gelbhaar entschuldigte.
Die Folgen des Skandals trafen Gelbhaar hart: Er verlor die sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 und schied schließlich Anfang desselben Jahres vorzeitig aus dem Parlament aus. Dennoch urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass Schedlich bestimmte Aussagen über ihn rechtmäßig wiederholen dürfe.
Das Gericht räumte ein, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Zwar wurden einige Vorwürfe fallengelassen, doch das Urteil bestätigt Schedlichs Recht, sich auf konkrete, unter Eid gemachte Aussagen zu berufen.
Der juristische Erfolg bedeutet eine Wende in einem Fall, der für beide Politiker weitreichende Konsequenzen hatte. Während Gelbhaar nach dem Verlust seiner Kandidatur das Parlament verließ, wurde Schedlichs Recht, ihre Aussagen zu wiederholen, bestätigt. Offene Fragen bleiben jedoch zur langfristigen Wirkung der #MeToo-Debatte auf die deutsche Politik.






