Gericht stoppt Linke wegen unbewiesener Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete
Greta SchneiderGericht stoppt Linke wegen unbewiesener Parkinson-Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete
Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken wegen ihrer Vorwürfe gegen AfD-Abgeordnete verurteilt. Im Mittelpunkt des Streits standen Behauptungen, die Politiker hätten die Parkinson-Erkrankung eines Kollegen verspottet. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen nicht ausreichend belegt seien und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzten.
Der Fall nahm seinen Anfang nach einer hitzigen Debatte im Landtag im April des vergangenen Jahres. Dreizehn AfD-Mitglieder reichten Klage ein, woraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Presseerklärung der Linken erlassen wurde.
Die Kontroverse entzündete sich während einer Landtagssitzung im April 2025, als ein Abgeordneter der Linken AfD-Politikern vorwarf, seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Die Linke wiederholte die Vorwürfe später in einer Pressemitteilung, woraufhin die AfD-Mitglieder rechtliche Schritte einleiteten.
Dreizehn AfD-Abgeordnete beantragten eine einstweilige Verfügung gegen die umstrittenen Passagen. Das Rostocker Gericht urteilte, dass die Linke den angeblichen Spott nicht beweisen könne. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und die Schwierigkeit, die Wahrheit oder Unwahrheit der Behauptung zu klären.
Zwar räumte das Gericht ein, dass Politiker einer strengeren öffentlichen Prüfung unterlägen, betonte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Das Urteil untersagt den beiden Kreisverbänden der Linken, Teile der Pressemitteilung erneut zu verbreiten. Enrico Schult, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD, bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung ihrer Position.
Der AfD-Abgeordnete Thore Stein kritisierte die Linke scharf und warf ihr vor, mit „falschen Anschuldigungen Stimmung zu machen“. Das Gericht bestätigte, dass die ursprünglichen Vorwürfe die Persönlichkeitsrechte der AfD-Politiker rechtswidrig verletzt hätten.
Die Linke darf die umstrittenen Aussagen nicht wiederholen. Die Richter stützten ihr Urteil auf die mangelnde Beweislage und den notwendigen Schutz vor unbegründeten persönlichen Angriffen. Der Fall zeigt die rechtlichen Grenzen zwischen politischer Kritik und Verleumdung auf.






