Hubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Tim LangHubig will Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen für geschlechtsspezifische Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Gesetze zu geschlechtsspezifischen Tötungsdelikten verschärfen. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig stets als Mord – und nicht als Totschlag – gewertet werden. Damit wären strengere Strafen für solche Verbrechen verbunden.
Nach aktuellem deutschem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord verfolgt werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was mildere Urteile nach sich zieht. Hubig strebt nun eine Erweiterung des Mordparagraphen an, um Tötungen explizit einzubeziehen, bei denen das Opfer allein wegen seines Geschlechts zum Ziel wird.
Die Unterscheidung ist entscheidend: Nur bei einer Verurteilung wegen Mordes ist eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. Totschlag hingegen sieht deutlich niedrigere Höchststrafen vor. Die Bundesregierung argumentiert, dass die Schließung dieser rechtlichen Lücke einen besseren Schutz für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt bietet.
Hubigs Vorstoß sieht eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs vor, um sogenannte Feminizide – also Morde an Frauen wegen ihres Geschlechts – klarer zu erfassen. Wird die Reform verabschiedet, müssten solche Fälle zwingend als Mord gewertet werden, was härtere Strafen für die Täter zur Folge hätte.
Die Neuregelung würde die Strafzumessung enger an die Schwere geschlechtsmotivierter Tötungen anpassen. Lebenslange Haft wäre dann in diesen Fällen möglich, während Totschlagsvorwürfe den Spielraum der Gerichte derzeit stark einschränken. Der Schritt der Regierung folgt Forderungen nach klareren rechtlichen Definitionen bei Gewalt gegen Frauen.






