Lörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Tim LangLörrach verbietet Straßenstrich und begrenzt Bordelle auf zwei Gewerbegebiete
Lörrach führt schärfere Regeln für Prostitution ein
In Lörrach sollen bald strengere Vorschriften für die Prostitution in der gesamten Stadt gelten. Eine neue Verordnung verbietet das Straßenstrich und beschränkt Bordelle auf nur noch zwei Gewerbegebiete. Die Änderungen zielen darauf ab, die lokalen Gesetze klarer zu regeln und bestimmte Zonen vor solchen Aktivitäten zu schützen.
Die überarbeiteten Bestimmungen entstanden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der örtlichen Polizei. Künftig ist der Straßenstrich innerhalb der Stadtgrenzen vollständig untersagt. Auch Bordelle und ähnliche Betriebe unterliegen strengeren Auflagen: In 20 Gewerbegebieten werden sie künftig verboten sein.
Nur zwei ausgewiesene Industriegebiete bleiben für solche Einrichtungen zugelassen. Bei Incall-Dienstleistungen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, gibt es kaum Änderungen – hier könnten jedoch einzelne Einschränkungen gelten. Kurzzeitwohnungen, die für Prostitution genutzt werden, sind von der Verordnung nicht direkt betroffen.
Laut Stadtverwaltung liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vor. Die überarbeitete Sperrgebietsverordnung wird der Stadtrat am 28. April 2026 offiziell beschließen. Sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht ist, treten die neuen Regeln sofort in Kraft.
Die Verordnung sieht ein stadtweites Verbot des Straßenstrichs vor und begrenzt Bordellstandorte auf festgelegte Zonen. Rechtliche Klarheit und der Schutz sensibler Bereiche waren entscheidende Gründe für die Neuregelung. Die Änderungen gelten ab dem Tag ihrer amtlichen Bekanntmachung.






