Neue Pflichtmitgliedschaft für hessische Apotheker – auch Rentner müssen zahlen
Matteo WolfNeue Pflichtmitgliedschaft für hessische Apotheker – auch Rentner müssen zahlen
Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) hat neue Mitgliedschaftsregeln und Gebührenanpassungen eingeführt. Eine Änderung des Landesheilberufegesetzes verpflichtet die Kammer nun, auch nicht berufstätige Apotheker mit Hauptwohnsitz in Hessen aufzunehmen. Diese Neuerung wird den Verwaltungsaufwand erhöhen und die Gebührenerhebung in der gesamten Region verändern.
Das aktualisierte Gesetz erweitert den Mitgliederkreis der Kammer um Rentner und inaktive Apotheker. Dadurch muss die LAK diese Personen nun in ihrem Zuständigkeitsbereich ausfindig machen und registrieren. Auch die Gebührenstruktur wird angepasst, um die neue Mitgliedergruppe zu berücksichtigen.
In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Gebührenänderungen: Berlin hat die Jahresbeiträge für angestellte Apotheker auf 294 Euro erhöht – ein Anstieg um 100 Euro im Vergleich zum Vorjahr. In Sachsen zahlen angestellte Mitglieder nun 228 Euro (bisher: 152 Euro). Niedersachsen hingegen hat die Beiträge stabil gehalten, strich jedoch die "Pharmazeutische Zeitung" (PZ) aus den Mitgliedervorteilen. Freiwillige Mitglieder in der Region können weiterhin eine vierteljährliche Gebühr von 40 Euro wählen.
Um die finanziellen Rücklagen zu schonen, hat die Kammer die Beiträge für das laufende Jahr vorläufig halbiert. Doch die wachsenden Verwaltungsaufgaben – etwa die Erfassung von Rentnern und die Aktualisierung der Daten – werden die Arbeit der Kammer voraussichtlich zusätzlich belasten.
Die Änderungen bedeuten, dass in Hessen künftig mehr Apotheker Beiträge zahlen müssen, selbst wenn sie nicht mehr berufstätig sind. Regional gibt es weiterhin Unterschiede bei Kosten und Leistungen: Einige Länder erhöhen die Gebühren, andere passen ihr Angebot an. Mit der Umsetzung des neuen Systems wird der Arbeitsaufwand der Kammer voraussichtlich weiter steigen.






