Neues Gesetz: Widerrufsbutton für Online-Verträge wird Pflicht ab 2026
Deutschland führt ein neues Gesetz ein, um die Online-Stornierung von Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Das am 5. Februar 2026 verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites zu integrieren. Mit dieser Maßnahme soll es Kundinnen und Kunden erleichtert werden, digitale Verträge zu kündigen.
Die neue Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673 und gilt für alle Online-Verträge. Unternehmen müssen nun einen deutlich gekennzeichneten Widerrufsbutton entweder im Footer oder Header ihrer Website platzieren. Dieser muss jederzeit sichtbar und zugänglich bleiben.
Der Button leitet Nutzer zu einem Formular weiter, in dem sie ihren Namen, die Vertragsdetails und ihre E-Mail-Adresse angeben können. Ein zweistufiger Bestätigungsprozess ist erforderlich, um den Widerruf abzuschließen. Nach dem Absenden müssen Unternehmen umgehend eine Eingangsbestätigung versenden, vorzugsweise per E-Mail.
Firmen, die keine korrekten Informationen zum Button bereitstellen, riskieren verlängerte Widerrufsfristen. In solchen Fällen hätten Verbraucher bis zu einem Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Zudem schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmen ihre Widerrufsrichtlinien aktualisieren müssen, um Standort und Funktion des Buttons zu erläutern.
Rechtsexperten raten Unternehmen, ihre Websites zu überprüfen und sich mit ihren Datenschutzbeauftragten abzustimmen. Möglicherweise müssen Datenschutzerklärungen angepasst werden, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.
Das Gesetz tritt sofort in Kraft und bietet Verbrauchern eine unkomplizierte Möglichkeit, Online-Käufe zu stornieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites den neuen Standards entsprechen, um Strafen zu vermeiden. Bei Nichteinhaltung drohen längere Kündigungsfristen und potenzielle rechtliche Konsequenzen.






