21 April 2026, 02:05

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein

Plakat für Bergbahn, Deutschland als elektrischen Stadt mit Bildern von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibendem Text.

Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren soll kein Straftatbestand mehr sein

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste Gerichte und Justizvollzugsanstalten unnötig. Seine Vorschläge zielen darauf ab, Bagatelldelikte umzustufen, während schwere Verstöße weiterhin strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Frister betrachtet Schwarzfahren primär als zivilrechtliches Fehlverhalten und nicht als Straftat. Zwar lehnt er eine vollständige Streichung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch fordert er Änderungen, um die Justiz zu entlasten. Besonders im Fokus steht die Reduzierung von Fällen, in denen unbezahlte Geldstrafen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen.

Aktuell geht jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurück. Frister betont, dass diese Fälle dem Staat nur Kosten verursachen, ohne einen resozialisierenden Nutzen zu bringen. Nur wirklich verwerfliches Verhalten – etwa gewaltsames oder betrügerisches Erschleichen von Fahrten – solle seiner Meinung nach strafrechtlich geahndet werden.

Einfaches Schwarzfahren, wie das Fahren ohne Ticket, aber ohne gewaltsames Überwinden von Sperren, erfüllt für ihn nicht die Schwelle für eine strafrechtliche Verfolgung. Frister kritisiert, dass das Gesetz die strafrechtliche Verfolgung nicht als letztes Mittel einsetze. Bei Fernverkehrs-Schwarzfahrern könnten unter seinen Reformvorschlägen jedoch weiterhin strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Fristers Plan sieht vor, leichtere Fälle von Schwarzfahren aus dem Strafrecht herauszulösen, während schwere Verstöße weiterhin unter Strafe gestellt bleiben. Die Änderungen sollen unnötige Prozesskosten und Haftstrafen verringern. Sein Ansatz unterscheidet zwischen fahrlässiger Nichtzahlung und vorsätzlichem Betrug.

Quelle