10 May 2026, 16:04

Reformpläne: Eltern könnten bei Gewalt den Kontakt zu Kindern verlieren

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schwarzen Rand, mit einem Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Reformpläne: Eltern könnten bei Gewalt den Kontakt zu Kindern verlieren

Ein neuer Entwurf für eine Reform des Familienrechts könnte bald missbräuchlichen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern entziehen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Änderungen vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Der Plan sieht vor, Richtern erweiterte Befugnisse zu geben, um den Kontakt zwischen Tätern und ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu verbieten.

Nach der aktuellen Regelung müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Er ermöglicht Richtern, bei akuter Gefährdung des Opfers vorübergehende oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen.

Jeder Fall soll individuell geprüft werden, wobei Faktoren wie Schwere der Misshandlung, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko eine Rolle spielen. Das Ministerium lehnt pauschale Verbote ab, da der Entzug des Elternrechts nur als letztes Mittel gelten soll. Stattdessen könnten Gerichte auch begleitete Besuche oder weniger strenge Auflagen anordnen.

Die Reform folgt Berichten der Funke-Mediengruppe und zielt darauf ab, Situationen zu verhindern, in denen Umgangsrechte Opfer wiederholt gefährden. Ziel ist es, Kindern ein sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie ohne Gewalt aufwachsen können.

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Bei Annahme der Änderungen erhalten Richter klarere Handlungsmöglichkeiten in Fällen häuslicher Gewalt. Die Reform sucht einen Ausgleich zwischen Kindeswohl und der Tragweite eines Elternausschlusses. Das Justizministerium erwartet, dass die strengeren Regeln das Risiko weiterer Schädigung der Opfer verringern.

Quelle