18 June 2026, 22:04

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vor Gericht blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vor Gericht blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg steckt in rechtlicher Sackgasse

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Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist auf juristische Hindernisse gestoßen. Derzeit ruhen die Bauarbeiten aufgrund laufender Klagen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Eine Gerichtsentscheidung in der kommenden Woche könnte darüber entscheiden, ob die Arbeiten in zentralen Abschnitten fortgesetzt werden dürfen.

Der BUND hatte bereits 2019 die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt angefochten, der von Wolfsburg bis Ehra im nördlichen Teil des Landkreises Gifhorn verläuft. Das Gericht gab dem Verband zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.

Eine weitere Klage des BUND aus dem Jahr 2024 ist noch nicht entschieden. Die mündliche Verhandlung in diesem Fall findet am 23. Juni statt, mit einer möglichen Urteilsverkündung bereits am Dienstag. Diese Entscheidung könnte den Weg für den Weiterbau in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn freimachen.

Die fertige A39 soll einmal Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra ein neuer Rastplatz, die Serviceanlage Tappenbecker Moor, vorgesehen. Die Autobahn GmbH des Bundes stuft die Planfeststellung für den südlichen Abschnitt derzeit als „nicht vollziehbar“ ein.

Das anstehende Urteil wird die Zukunft des A39-Ausbaus maßgeblich prägen. Falls das Gericht zugunsten der Beklagten entscheidet, könnten die Bauarbeiten in den Bereichen Wolfsburg und Gifhorn beginnen. Die Entscheidung wird auch den Zeitplan für das gesamte Autobahnprojekt und die damit verbundenen Rastanlagen beeinflussen.

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