24 March 2026, 18:05

AfD-Fraktion vom Brandenburgischen Zukunftstag 2026 ausgeschlossen

Gruppe von Schülern marschiert in Berlin mit einem bunt bemalten "Students for Future"-Schild vor einer Kulisse aus Gebäuden, Bäumen und Himmel.

AfD-Fraktion vom Brandenburgischen Zukunftstag 2026 ausgeschlossen

Brandenburgs Bildungsministerium schließt AfD-Fraktion vom Zukunftstag 2026 aus

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Das Brandenburgische Bildungsministerium hat der Landtagsfraktion der AfD die Teilnahme am Zukunftstag 2026 untersagt. Die Entscheidung folgt auf die Einstufung der Partei als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Verfassungsschutz des Landes. Die AfD bezeichnet den Ausschluss als ungerechtfertigt und prüft nun weitere rechtliche Schritte.

Das Zukunftsprogramm bietet fast 1.000 Praktikumsplätze in ganz Brandenburg an. Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse können dabei an eintägigen Berufserkundungen teilnehmen, wobei sich die Anbieter über eine Online-Plattform registrieren. Die AfD-Fraktion war zwar zeitweise in der Teilnehmerliste aufgeführt, wurde jedoch später wieder entfernt.

Begründet wird der Ausschluss mit der Einstufung des Landesverbands als "gesichert rechtsextremistisch" durch den Brandenburgischen Verfassungsschutz. Dieser Status besteht unverändert seit dem Zukunftstag 2025, als die AfD noch nur als "Prüffall" galt. Damals war die Partei noch zur Teilnahme zugelassen gewesen.

Die AfD-Fraktion behauptet, sich zweimal angemeldet zu haben, doch seien beide Einträge gelöscht worden. Gegen die Extremismus-Einstufung hat sie bereits Klage eingereicht und bereitet nun weitere juristische Schritte vor. Das Bildungsministerium hingegen betont, dass die Entscheidung rechtmäßig sei, und berufen sich dabei auf zwei verwaltungsgerichtliche Urteile, die den Ausschluss bestätigten.

Durch die Streichung von der Teilnehmerliste entfällt für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Praktikumsplätze bei der AfD zu absolvieren. Das Ministerium stützt seine Haltung auf die weiterhin gültige Extremismus-Einstufung, während die AfD die Bewertung weiterhin bestreitet. Die anstehenden Gerichtsverfahren werden zeigen, ob der Ausschluss auch für künftige Veranstaltungen Bestand haben wird.

Quelle