25 March 2026, 02:05

Umgebautes E-Bike mit Gasgriff: Polizei beschlagnahmt illegales 37-km/h-Rennrad ohne Führerschein

Schild mit Aufschrift 'E-Radfahren nur für Anwohner' neben einer Straße mit Verkehrskegeln, einem Fahrzeug, Bäumen und einem klaren blauen Himmel im Hintergrund.

Umgebautes E-Bike mit Gasgriff: Polizei beschlagnahmt illegales 37-km/h-Rennrad ohne Führerschein

Die Polizei in Eisenberg hat ein umgebautes E-Bike beschlagnahmt, nachdem sie einen 38-jährigen Fahrer ohne Führerschein angehalten hatte. Das Fahrrad war mit einem Gasgriff ausgestattet worden, der es dem Fahrer ermöglichte, Geschwindigkeiten von bis zu 37 km/h zu erreichen – ohne in die Pedale treten zu müssen. Die Behörden bestätigten, dass das Fahrzeug damit nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für E-Bikes entsprach und stattdessen als motorisiertes Kraftfahrzeug eingestuft werden musste.

Der Vorfall ereignete sich, als Beamte den Mann im Rahmen einer Routinekontrolle anhielten. Bei der Überprüfung stellten sie fest, dass das E-Bike mit einer Gasgriff-Steuerung nachgerüstet worden war, die das Pedalieren überflüssig machte. Durch diese Modifikation überschritt das Fahrrad die für herkömmliche E-Bikes in Deutschland geltende Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, die nur mit Tretunterstützung erreicht werden darf.

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Der Fahrer konnte keinen Nachweis über eine Versicherung für das umgerüstete Bike vorlegen. Nach deutschem Verkehrsrecht gelten derart modifizierte E-Bikes als Kraftfahrzeuge, für die sowohl eine Versicherung als auch ein gültiger Führerschein erforderlich sind. Da dem Mann beides fehlte, muss er sich nun wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.

Offizielle Statistiken zu ähnlichen Fällen mit Gasgriff-Umrüstungen in den letzten Jahren gibt es nicht. Zwar verstoßen solche Veränderungen gegen das Straßenverkehrsgesetz und ziehen in der Regel Bußgelder oder Fahrverbote nach sich, doch werden sie in Polizeiberichten und der Bundeskriminalstatistik nicht gesondert erfasst.

Das beschlagnahmte E-Bike bleibt vorerst sichergestellt. Der Fahrer muss nun mit den rechtlichen Konsequenzen rechnen, darunter mögliche Geldstrafen und ein Fahrverbot. Die Behörden wiesen die Öffentlichkeit darauf hin, dass E-Bikes durch solche Umbauten den Regelungen für Kraftfahrzeuge unterliegen.

Quelle