AfD klagt gegen Tunnel-Sperre: Landesverfassungsgericht entscheidet über Zugangskonflikt
Admin UserCurious Feud in State Parliament: AfD Fights for Access to Tunnel - AfD klagt gegen Tunnel-Sperre: Landesverfassungsgericht entscheidet über Zugangskonflikt
Ein Rechtsstreit um den Zugang zu einem Tunnel hat das Landesverfassungsgericht Baden-Württembergs erreicht. Die politische Partei Alternative für Deutschland (AfD) verklagt die Landtagsführung wegen eingeschränkter Nutzung eines Gangs, der das Plenargebäude mit dem angrenzenden Abgeordnetenhaus verbindet.
Der Tunnel, ursprünglich dafür gedacht, dass Abgeordnete trockenen Fußes zwischen den Gebäuden wechseln können, ist zum Zankapfel geworden. Seit 2023 gelten verschärfte Sicherheitsregeln, die den Zugang ausschließlich auf Vertreter von CDU und Grünen beschränken.
AfD-Abgeordnete müssen nun einen Umweg über eine vielbefahrene Straße im Freien nehmen – eine Änderung, die sie als Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte und als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ansehen. Die AfD-Fraktion hat daher Klage gegen die Landtagsführung eingereicht und die Einschränkungen als verfassungswidrig beanstandet.
Doch die Zulässigkeit der Klage steht infrage. Die Frist für solche Verfahren soll bereits abgelaufen sein, sodass die Richter – deren Namen nicht bekannt gegeben wurden – nun über die Rechtmäßigkeit des Falls entscheiden müssen.
Der Streit um den unterirdischen Durchgang ist damit vor dem höchsten Gericht des Landes gelandet. Die Richter werden prüfen, ob die Klage der AfD zulässig ist und ob die Zugangsbeschränkungen für den Tunnel gegen die verfassungsmäßigen Rechte der politischen Partei verstoßen. Das Urteil könnte präzedenzwirksam für künftige Zugangskonflikte im Landtag werden.
