08 May 2026, 16:04

Beamtenbund wirft Dobrindts Gehaltsreform Verfassungswidrigkeit vor

Schwarz-weißer Architekturgrundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierter Layout- und Textbeschriftung.

Beamtenbund wirft Dobrindts Gehaltsreform Verfassungswidrigkeit vor

Deutscher Beamtenbund (DBB) kritisiert geplante Besoldungsreform als „verfassungswidrig“

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat schwere Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Gehaltsreform für Bundesbeamte angemeldet. Zwar begrüßt die Organisation das Vorhaben grundsätzlich, bezeichnet Teile des Entwurfs jedoch als „verfassungswidrig“ und fordert vor einer Umsetzung zentrale Nachbesserungen.

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Der von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Besoldung von Beamten neu zu strukturieren. Kritiker werfen der Vorlage jedoch vor, in mehreren Punkten rechtliche Vorgaben zu verfehlen. Laut Dobrindts Plan sollen die Einstiegsgehälter für neue Bundesbedienstete steigen, wobei Berufsanfänger direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Die Erhöhungen für Beamte der höheren Besoldungsgruppen (B-Skala) fallen jedoch geringer aus als für Angestellte der unteren Ebenen (A-Skala). Der DBB moniert, dass dadurch ungerechtfertigte Einkommensungleichheiten entstehen – insbesondere die Differenz von nur 1,6 Prozent zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Dies verstoße gegen verfassungsrechtliche Maßstäbe, so der Verband.

Die Kritik des DBB stützt sich auf zwei rechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip, das eine angemessene Vergütung nach Aufgabenumfang vorsieht, und die Differenzierungsregel, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen verlangt. Eine Analyse der Organisation kommt zu dem Schluss, dass der aktuelle Entwurf beide Kriterien nicht erfüllt. Zudem verzichtet der Gesetzentwurf auf das „Alleinverdiener-Modell“ und unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich. Beamtenvertreter halten diese Anpassung für rechtswidrig, da sie das Recht auf volle Alimentation unzulässig beschneide.

Auf Nachfrage zu den konkreten Vorbehalten gegenüber den B-Besoldungsabständen lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.

Der DBB pocht nun auf eine „kritische Überprüfung“ der Einkommensstruktur und warnt, dass die Reform ohne Korrekturen als verfassungswidrig kippen könnte. Doch bis die geplante Besoldungsreform in Kraft treten kann, sind noch erhebliche Hürden zu überwinden. Die rechtlichen Einwände des DBB beziehen sich auf ungleiche Gehaltsanpassungen, unzureichende Besoldungsabstände und die Abschaffung des Alleinverdiener-Prinzips. Ohne Nachbesserungen droht der Plan an den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu scheitern.

Quelle