BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Ist die Bonitätsbewertung transparent genug?
Tim LangBGH entscheidet über Schufa-Scoring: Ist die Bonitätsbewertung transparent genug?
Der Bundesgerichtshof wird in einem Rechtsstreit über das Bonitätsbewertungssystem der Schufa entscheiden. Fünf Kläger haben die Auskunftei verklagt, da sie der Ansicht sind, dass die Angaben zur Berechnung der Scores unzureichend sind. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die Schufa die Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für automatisierte Entscheidungsfindung erfüllt.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Dieses Modell nutzt zwölf klar definierte Kriterien und soll bis Ende 2028 das ältere, komplexere System ersetzen. Die Kläger argumentieren, dass die Schufa nicht ausreichend erklärt, wie die persönlichen Scores berechnet werden – insbesondere dann, wenn diese vertragliche Entscheidungen beeinflussen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die aktuellen Angaben der Schufa nicht ausreichen. Die Auskunftei hingegen betont, dass ihre bestehenden Offenlegungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nun muss das Gericht klären, ob die Schufa ihren Transparenzpflichten nach der DSGVO nachkommt.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für datenbasierte Bewertungssysteme haben. Ab November 2026 tritt ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme in Kraft, das die Handhabung solcher Offenlegungen grundlegend verändern könnte.
Die Entscheidung des Gerichts wird festlegen, welche Informationen die Schufa in Datenkopien bereitstellen muss, wenn ihre Scores Vertragsentscheidungen beeinflussen. Zudem könnte sie einen Präzedenzfall für die Transparenz bei automatisierten Entscheidungsprozessen nach der DSGVO schaffen. Das Ergebnis wird maßgeblich prägen, wie Auskunfteien unter den kommenden Regularien agieren.






