Einigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Greta SchneiderEinigung auf Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleich ab 2028
Bund und Länder haben sich auf einen Plan zur Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine Reduzierung um einen Prozentpunkt ab 2028 vor. Die finanziellen Belastungen der Reform werden zwischen Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand die Schließung einer Finanzierungslücke von 600 Millionen Euro im FLAF. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) bestätigte, dass die Länder ein Drittel des Fehlbetrags – also 200 Millionen Euro – übernehmen werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Bundesregierung, die Einnahmenanteile der Länder anzupassen, stieß auf starken Widerstand.
Das endgültige Paket umfasst Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility), eine Forderung, die die Länder seit Langem stellen. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass sowohl Länder als auch Gemeinden zur Finanzierung des FLAF beitragen werden. Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte die Einigung, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.
Die Beiträge der Länder sind vorübergehend und gelten nur bis 2028. Eine neue Regelung zur Finanzverfassung, die 2029 verhandelt werden soll, wird das Thema umfassender behandeln.
Die Vereinbarung sichert die geplante Senkung der Lohnnebenkosten. Die Länder werden 200 Millionen Euro zur Deckung des Fehlbetrags beisteuern, zusätzlich fließen EU-Mittel in die Finanzierung. Die Regelung bleibt bis zu einer umfassenderen fiskalpolitischen Einigung im Jahr 2029 in Kraft.






