GEZ-Gebühr vor Gericht: Steuerzahlerbund kämpft um steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags
Ella WagnerGEZ-Gebühr vor Gericht: Steuerzahlerbund kämpft um steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags
Bund der Steuerzahler klagt gegen Finanzamt: GEZ-Gebühr soll steuerlich absetzbar sein
Der Bund der Steuerzahler geht rechtlich gegen das Finanzamt vor – es geht um die umstrittene Rundfunkbeitragspflicht, besser bekannt als GEZ-Gebühr. Eine Musterklage wurde nun beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Das Verfahren könnte erstmals klären, ob Haushalte die Gebühr als Steuerabzug geltend machen dürfen.
Auslöser des Streits war der Versuch eines Steuerzahlers, rund 220 Euro Rundfunkbeitrag für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung abzusetzen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Steuerzahlerbund aktiv wurde. Falls das Gericht zugunsten des Klägers entscheidet, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden.
Ein Erfolg hätte für Millionen Haushalte spürbare Entlastungen zur Folge: Wer einem Steuersatz von 20 Prozent unterliegt, könnte jährlich etwa 44 Euro sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten ihre Steuerlast sogar um fast 93 Euro pro Jahr mindern.
Die genaue Ersparnis hinge vom individuellen Steuersatz ab. Der Steuerzahlerbund argumentiert, dass die zwingend zu zahlende Gebühr – ähnlich wie andere unvermeidbare Ausgaben – steuerlich berücksichtigt werden müsse.
Die Gerichtsentscheidung wird darüber bestimmen, ob der Rundfunkbeitrag bundesweit steuerlich absetzbar wird. Bei einem positiven Urteil käme die Regelung allen berechtigten Steuerzahlern zugute und würde Haushalte entlasten, die die Pflichtabgabe leisten. Das Verfahren könnte zudem Präzedenzfall für künftige Klagen zu ähnlichen Abgaben sein.






