19 April 2026, 12:06

Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia um zehn Jahre bis 2052

Altes Foto eines Stadions in städtischer Umgebung mit umliegenden Gebäuden, Bäumen und Masten, mit Text unten.

Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia um zehn Jahre bis 2052

Der Magistrat der Stadt Hanau hat dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. eine Verlängerung des Erbbaurechts um zehn Jahre gewährt. Mit dieser Entscheidung kann der Sportverein seine geplanten Sanierungsarbeiten vorantreiben und die Beantragung öffentlicher Fördermittel absichern. Die jährliche Erbbauzinszahlung bleibt gemäß den bestehenden Bedingungen unverändert bei 2.937,73 Euro.

Der ursprüngliche Vertrag datiert vom 27. Januar 1982 und sollte ursprünglich am 19. April 2042 auslaufen. Durch Änderungen in den Jahren 1993 und 1997 wurden Nutzungsbestimmungen für ein Vereinsheim aufgenommen und der Erbbauzins entsprechend angepasst. Eine Aktualisierung im Jahr 2009 führte zudem eine Indexklausel ein, die alle fünf Jahre eine Überprüfung der Höhe vorsieht.

Der Verein hatte um eine vorzeitige Verlängerung gebeten, um langfristige Planungssicherheit zu erhalten – die neue Laufzeit gilt nun bis zum 19. April 2052. Da der Gesamtbetrag des Erbbauzinses über den verlängerten Zeitraum 29.377,30 Euro beträgt, liegt die Transaktion unter der Schwelle von 125.000 Euro. Dies ermöglichte es dem Magistrat, den Vertrag ohne zusätzliche Prüfung abzuschließen.

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Die Verlängerung gibt dem FC Alemannia finanzielle Stabilität für künftige Projekte. Der Verein kann nun mit den Sanierungsarbeiten beginnen, während die jährliche Zahlung gleich bleibt. Die Zustimmung des Magistrats sichert nicht nur die Zukunft der Sportanlage, sondern auch ihre weitere Nutzung durch die Gemeinschaft.

Quelle