Historisches Urteil: Schwangerschaft darf nicht von Versicherungen ausgeschlossen werden
Greta SchneiderGericht: Versicherung muss auch Schwangerschaft abdecken - Historisches Urteil: Schwangerschaft darf nicht von Versicherungen ausgeschlossen werden
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Versicherer schwangerschaftsbedingte Arbeitsausfälle nicht von Betriebsunterbrechungsversicherungen ausschließen dürfen. Das Urteil fiel nach der Klage einer Frau, deren Anspruch abgelehnt worden war, weil ihre Fehlzeiten mit der Schwangerschaft zusammenhingen. Das Landgericht Hannover erklärte die Ausschlussklausel für diskriminierend und verurteilte den Versicherer zur Zahlung von 6.000 Euro.
Der Fall begann, als ein Versicherer sich weigerte, den Verdienstausfall einer Frau im Rahmen ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung zu erstatten. Die Police schloss ausdrücklich Leistungen für Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt oder Schwangerschaftsabbruch aus. Das Gericht urteilte, dass diese Regelung Frauen unzulässig benachteilige und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoße.
Mit dem Urteil wird sichergestellt, dass Frauen in Betriebsunterbrechungsversicherungen nicht wegen einer Schwangerschaft benachteiligt werden dürfen. Versicherer müssen künftig auch Fehlzeiten abdecken, die mit Schwangerschaft, Entbindung oder damit zusammenhängenden Umständen verbunden sind. Der Fall wirft zudem grundsätzliche Fragen zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung in der Versicherungspraxis auf.
