Jay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsvorwurf
Ella WagnerJay-Z kontert mit Verleumdungsklage nach abgewiesenem Missbrauchsvorwurf
Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexuellen Übergriffs geäußert, die ursprünglich 2024 gegen ihn eingereicht worden war. Der Fall, in dem auch Sean "Diddy" Combs namentlich genannt wurde, wurde Anfang 2025 abgewiesen. Nun strebt der Rapper eine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und ihr Anwaltsteam an.
Die im Jahr 2024 eingereichte Klage warf Jay-Z und Combs vor, eine Frau auf einer Party im Jahr 2000 unter Drogen gesetzt und angegriffen zu haben. Beide Männer bestritten die Vorwürfe von Anfang an. Im Februar 2025 wies ein Richter den Fall endgültig ab, was bedeutet, dass die Klägerin ihn nicht erneut einreichen kann.
Jay-Z hat seitdem selbst rechtliche Schritte eingeleitet. Im März 2026 verklagte er die Anklägerin – die nur als Doe bezeichnet wird – sowie ihre Anwälte wegen Verleumdung, Erpressung und missbräuchlicher Klageerhebung. Sein Anwaltsteam behauptet, die ursprüngliche Klage sei ein Versuch gewesen, eine finanzielle Einigung zu erzwingen. Der Rapper gab an, von den Anschuldigungen zutiefst verletzt gewesen zu sein, und lehnte jede Verhandlung ab.
Der Anwalt der Klägerin, Tony Buzbee, wies Jay-Zs Vorwürfe zurück. Er argumentiert, die Verleumdungsklage sei rechtlich unbegründet. Stand März 2026 bleibt der Fall vor Gericht ungelöst. Die Abweisung der Klage von 2024 beendete zwar einen Rechtsstreit, doch Jay-Zs Gegenklage hat einen neuen ausgelöst. Das Ergebnis wird entscheiden, ob die Anklägerin und ihr Anwaltsteam für ihr Handeln Konsequenzen tragen müssen. Derweil schreitet das Verleumdungsverfahren weiter durch die Instanz.






