Kirchensteuer clever nutzen: So sparen Sie mit Sonderausgaben und Erlassanträgen
Tim LangKirchensteuer clever nutzen: So sparen Sie mit Sonderausgaben und Erlassanträgen
Kirchensteuer zahlen, Steuern sparen: So lassen sich Abgaben mindern
Wer in Deutschland Kirchensteuer zahlt, kann seine jährliche Steuerlast senken, indem er sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend macht. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und Konfession – zudem bietet sie bei einmaligen Einkünften zusätzliche Sparmöglichkeiten. In einigen Bundesländern sind jedoch zusätzliche Schritte nötig, um von der Obergrenze für Spitzenverdiener zu profitieren.
Die Kirchensteuer wird im jährlichen Lohnsteuerbescheid ausgewiesen und kann unter der Anlage Sonderausgaben abgesetzt werden. Dadurch verringert sich die Gesamtsteuerlast. Bei unregelmäßigen Einkünften lässt sich beim zuständigen Kirchensteueramt ein teilweiser Erlass beantragen, wodurch sich die zusätzliche Abgabe unter Umständen halbieren lässt.
Der Steuersatz selbst liegt je nach Bundesland und Kirche zwischen 2,75 und 3,5 Prozent. Während Bayern keine Obergrenze kennt, begrenzen andere Länder die Abgabe für Gutverdiener. In Berlin etwa beträgt die Deckelung 3 Prozent – ein Steuerpflichtiger mit 200.000 Euro Einkommen zahlt somit maximal 6.000 Euro Kirchensteuer statt 6.288 Euro.
In fünf Bundesländern – Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg – müssen Steuerzahler den Antrag auf Anwendung der Obergrenze jedoch aktiv stellen. Ohne diesen Schritt zahlen Besserverdiener unter Umständen mehr als nötig. Verheiratete Paare sollten zudem ihren Steuerstatus bedenken: Verlässt nur ein Partner die Kirche, kann für den Verbleibenden eine sogenannte "Kirchengebühr" auf die Steuer fällig werden.
Durch den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe lassen sich jährlich Steuern sparen, bei einmaligen Einkünften ist ein teilweiser Erlass möglich. Gutverdiener in bestimmten Bundesländern müssen die Obergrenze jedoch explizit beantragen, um Überzahlungen zu vermeiden. Paare sollten die steuerlichen Folgen gut abwägen, bevor ein Partner aus der Kirche austritt.






