Kölns Lärmstreit um Volksbühne und Wohnraumpläne geht in nächste Runde
Greta SchneiderNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Kölns Lärmstreit um Volksbühne und Wohnraumpläne geht in nächste Runde
Ein langjähriger Streit in Köln um Lärmbelästigung durch ein Theater und eine geplante Wohnraumumwandlung nimmt eine neue Wendung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Beteiligt sind die Volksbühne Köln, ein Anwohner und die künftige Nutzung eines historischen Gebäudes.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als ein Kölner Bürger einen Bauantrag stellte, um Teile einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Das Gebäude grenzt direkt an die Volksbühne an, ein Theater, das vom Verein Freie Volksbühne betrieben wird. Nachbarn äußerten Bedenken wegen des Lärms durch Aufführungen, woraufhin der Verein gegen die Baugenehmigung klagte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster gab zunächst dem Theater recht und widerrief die Genehmigung wegen übermäßiger Lärmbelastung. Doch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte nun, dass die vorherige Entscheidung zu eng auf Lärmrichtwerte gestützt war. Der Fall wurde zur umfassenderen Prüfung aller relevanten Aspekte nach Münster zurückverwiesen.
Das umstrittene Gebäude ist Teil eines historischen Ensembles in der Nähe der Alten Wache. Ursprünglich als Zeughaus errichtet, diente es von 1594 bis 1606 als städtisches Waffenarsenal und lagerte die Ausrüstung für die Kölner Stadtverteidigung. 1912 wurde es sogar als möglicher Standort für das Kölnische Stadtmuseum in Betracht gezogen, doch die Pläne wurden wegen der Weltkriege verworfen. Seitdem steht das Gebäude weitgehend leer.
Das Oberverwaltungsgericht Münster muss den Fall nun neu bewerten und dabei ein breiteres Spektrum an Kriterien berücksichtigen. Die Entscheidung wird darüber entscheiden, ob die Wohnraumumwandlung durchgeführt werden darf oder ob der Theaterbetrieb Vorrang behält. Der Ausgang könnte zudem prägedend für künftige Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Wohnraumprojekten sein.






