Krankenhausreform 2025: Thüringen testet Deutschlands neues Finanzierungssystem als Vorreiter
Greta SchneiderHunderte von Anträgen von Kliniken für die Leistungsverteilung - Krankenhausreform 2025: Thüringen testet Deutschlands neues Finanzierungssystem als Vorreiter
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland steht vor der größten Reform seit Jahrzehnten
Ab Anfang 2025 werden die Zahlungen an Krankenhäuser nicht mehr allein von Patientenzahlen abhängen, sondern auch die Aufrechterhaltung der Versorgungsfähigkeit fördern. Die Änderungen markieren einen grundlegenden Wandel in der Arbeitsweise und finanziellen Unterstützung der Kliniken.
Thüringen gehört zu den ersten Bundesländern, die bereits Anträge nach den neuen Regeln prüfen. Dort haben Krankenhäuser 887 Antragsverfahren für die Genehmigung spezifischer medizinischer Leistungen eingereicht; die Entscheidungen werden bis Jahresende erwartet.
Die Reform, die nun in Kraft getreten ist, wird schrittweise bis 2030 umgesetzt. Ein zentrales Element ist die Einführung standardisierter Leistungsgruppen, die genau festlegen, welche Behandlungen jedes Krankenhaus anbieten und abrechnen darf. Bis Ende Juli werden die Landesbehörden diese Zuweisungen finalisieren.
Die meisten Anträge konzentrieren sich auf Kernbereiche wie die Grund- und Notfallversorgung in Innerer Medizin, Allgemeinchirurgie und Intensivmedizin. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) prüft derzeit, ob die Krankenhäuser die geforderten Qualitätsstandards erfüllen.
Thüringens Kliniken sind unter den ersten, die dieses Verfahren durchlaufen, doch auch andere Regionen wie Baden-Württemberg und Braunschweig haben bereits mit der Modernisierung ihrer Gesundheitsinfrastruktur begonnen. Die offiziellen Bescheide, welche Leistungen jedes Krankenhaus erbringen darf, werden bis Dezember vorliegen.
Ziel der Reform ist ein strukturierteres System, das die Finanzierung sowohl am Patientenbedarf als auch an der Fähigkeit ausrichtet, essenzielle Versorgungsleistungen aufrechtzuerhalten. Krankenhäuser erhalten künftig nicht nur Mittel für die Behandlung von Fällen, sondern auch für die Vorhaltung kritischer Kapazitäten.
Die erste Welle der Entscheidungen wird prägen, wie Krankenhäuser in Thüringen – und später in ganz Deutschland – Versorgung anbieten. Mit 887 Anträgen in der Prüfung wird der Ansatz des Landes zum Vorbild für andere. Die gestaffelte Einführung der Reform bedeutet, dass in den kommenden fünf Jahren weitere Anpassungen folgen werden.
