Martin-Luther-King-Park: Warum Hundehalter gegen die Leinenpflicht kämpfen
Greta SchneiderMartin-Luther-King-Park: Warum Hundehalter gegen die Leinenpflicht kämpfen
Martin-Luther-King-Park in Mainz als wichtige Fußgänger- und Radroute
Der Martin-Luther-King-Park in Mainz dient als zentrale Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Hartenberg-Münchfeld und der Innenstadt. Besonders bei Hundehaltern beliebt, ist der Park in den letzten Jahren zum Kristallisationspunkt für Diskussionen über Leinenpflicht und Hundeauslaufmöglichkeiten geworden. Im Juli 2025 fand hier eine Protestaktion für bessere Infrastruktur statt – die Stadt lehnte jedoch größere Änderungen ab.
Offiziell gilt der Park als "öffentliche Grünanlage", in der Hunde an der Leine geführt werden müssen. Dennoch nutzen einige Stammbesucher das Gelände inoffiziell als freilauffläche. Zu den vorhandenen Einrichtungen zählen Bänke, ein Tischtennistisch, ein Bouleplatz, ein Fußballfeld und ein Basketballkorb.
Kein Hundepark trotz Umgestaltungspläne
Im Mai 2024 beschloss der Stadtrat die Neugestaltung des umliegenden Taubertsberg-Gebiets – ohne einen speziellen Hundepark. Die Verantwortlichen setzten stattdessen auf eine langfristig attraktive Nutzung für alle Besucher. Stadtrat Steinkrüger bestätigte später, dass eine Umwidmung von Grünflächen in Hundeparks nicht infrage komme.
Bei der Protestaktion im Juli 2025 forderten Anwohner mit ihren Hunden mehr Infrastruktur, etwa eingezäunte Wiesen. Zwar lehnte die Stadt einen Hundepark im Martin-Luther-King-Park ab, beauftragte aber die Verwaltung, alternative Standorte für mögliche eingezäunte Bereiche zu prüfen. Bisher gab es keine weiteren Auswirkungen auf die lokale Politik oder künftige Planungen.
Stadt bleibt bei Leinenpflicht – Suche nach Alternativen läuft
Die Proteste führten zwar zur Suche nach anderen Standorten für eingezäunte Hundewiesen, doch im Martin-Luther-King-Park selbst bleibt alles beim Alten. Die Stadt hält an ihrem Kurs fest, öffentliche Grünflächen in ihrer bisherigen Form zu erhalten. Bis auf Weiteres gelten hier die bestehenden Leinenregeln und Freizeitangebote.






