Mörder flieht aus Haft – und wird nach Unfall in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine und löste damit bundesweit Besorgnis aus. Seine Flucht endete bereits einen Tag später in Italien nach einem Verkehrsunfall jäh.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können Häftlinge wie er nach zehn Jahren unter bestimmten Verhaltensauflagen Anträge auf Hafturlaub stellen. Er hatte bereits acht Jahre seiner Strafe verbüßt und war vor seiner Flucht zu 38 begleiteten Ausgängen berechtigt gewesen.
Während seines letzten genehmigten Urlaubs besuchte er seine Mutter in Vöhrum. Dazu nutzte er sein eigenes Motorrad, das in Braunschweig zugelassen war. Die Flucht löste eine schnelle Reaktion der Behörden aus: Nach einem Verkehrsunfall in der Region Venetien konnte er wieder gefasst werden.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag übt scharfe Kritik an der Praxis der Hafturlaube. Sie stellt die Bewertungsverfahren infrage, die Benjamin F. wiederholt Zugang zu vorübergehender Freiheit ermöglicht hatten.
Der Vorfall wirft Fragen zu den Kriterien für die Gewährung von Hafturlaub bei hochriskanten Straftätern auf. Nach seiner Festnahme in Italien wurde Benjamin F. wieder in Gewahrsam genommen. Der Fall hat eine Überprüfung der Anwendung verhaltensbezogener Prognosen im niedersächsischen Strafvollzug ausgelöst.






