Münchens Niederlage: Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in ganz Bayern
Matteo WolfMünchen: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Münchens Niederlage: Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in ganz Bayern
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das landesweite Verbot von Tourismusabgaben in Bayern bestätigt und damit eine Klage der Stadt München sowie zweier weiterer Kommunen abgewiesen. Oberbürgermeister Dieter Reiter kritisierte das Urteil scharf und argumentierte, es schneide den Kommunen eine mögliche Einnahmequelle ab, ohne die Bürger zusätzlich zu belasten.
Der Streit hatte 2023 begonnen, als die bayerische Staatsregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Markus Söder und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Verbot von Tourismusabgaben durchsetzte. München und zwei weitere Gemeinden klagten dagegen und sahen darin einen Eingriff in ihre finanzielle Selbstständigkeit.
Mit dem jüngsten Urteil bleibt das Verbot von Touristensteuern in Bayern bestehen. Städte wie München müssen nun nach alternativen Wegen suchen, um ihre Haushalte aufzubessern. Für Besucher bedeutet die Entscheidung vorerst, dass sich die Übernachtungskosten nicht erhöhen werden.
