17 June 2026, 19:20

Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab Juni 2024

Beginn des Widerrufsrechts: So einfach lassen sich unbeabsichtigte Online-Käufe rückgängig machen

Neue Pflicht: Stornierungsbutton für Online-Verträge ab Juni 2024

Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Stornierung von Online-Verträgen für Verbraucher. Unternehmen sind dann verpflichtet, auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten Stornierungsbutton anzubieten. Betroffen sind damit alle online abgeschlossenen Verträge – ob für Waren, digitale Dienstleistungen oder Finanz- und Versicherungsprodukte.

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Der Button muss leicht auffindbar und eindeutig beschriftet sein, etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“. Der Abbruch des Vertrags darf für Verbraucher nicht komplizierter sein als dessen Abschluss. Unternehmen dürfen zur Bearbeitung der Kündigung nur grundlegende Angaben wie Name, Bestellnummer oder E-Mail-Adresse abfragen.

Nach dem Klick muss der Verbraucher umgehend eine Bestätigung in speicherbarer Form – etwa per E-Mail – erhalten. Die neue Regelung verkürzt nicht die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist, die ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beginnt. Fehlt der Button jedoch, kann sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Vorerst gilt sie nur für Verträge unter deutscher Rechtshoheit, doch andere EU-Länder dürften nachziehen. Ziel der Neuerung ist es, die Kündigung von Online-Verträgen für Verbraucher zu vereinfachen. Erfasst werden damit vielfältige Einkäufe – von digitalen Dienstleistungen bis hin zu Finanzprodukten. Unternehmen müssen die Regelung bis zum Stichtag umsetzen, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für ihre Kunden zu vermeiden.

Quelle