Neue Steuerregelung: Unternehmen profitieren ab Juli 2025 von schnellerer Abschreibung für Elektroautos
Greta SchneiderNeue Steuerregelung: Unternehmen profitieren ab Juli 2025 von schnellerer Abschreibung für Elektroautos
Ab Juli 2025 tritt eine neue Steuerregelung in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, den Großteil der Kosten für elektrische Dienstwagen bereits im ersten Jahr abzuschreiben. Die Änderung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft werden. Auch Firmen, die Elektroautos leasen, können unter bestimmten Bedingungen von der Regelung profitieren.
Ab Juli 2025 können Unternehmen 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens im ersten Jahr steuerlich geltend machen. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungsätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent. Mit dieser beschleunigten Abschreibung soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge gefördert werden.
Die Sonderregelung betrifft vor allem direkte Käufe und nicht klassische Leasingverträge. Allerdings können Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen – bei denen die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierung abdecken – ebenfalls in den Genuss der Steuervergünstigung kommen. In solchen Fällen wird das Leasing steuerlich wie ein Kauf behandelt.
Offizielle Zahlen dazu, wie viele deutsche Unternehmen im Jahr 2023 oder 2024 Elektroautos über Vollamortisations-Leasingverträge finanziert haben, liegen nicht vor. Die neuen Regeln gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die nach dem Stichtag im Juli 2025 angeschafft werden.
Die überarbeitete Abschreibungsmethode bietet Unternehmen, die Elektroautos kaufen, erhebliche Steuervorteile. Auch Leasingnehmer können profitieren, sofern ihr Vertrag die Kriterien der Vollamortisation erfüllt. Die Regelung tritt Mitte 2025 in Kraft und gilt nicht rückwirkend.
