19 April 2026, 06:06

Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau bis 2023 revolutionieren

Schwarz-weißer architektonischer Grundriss des Reichstagsgebäudes in Berlin, Deutschland, mit detaillierten Raumlayouts, Fluren, Fenstern und Türen.

Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll Wohnungsbau bis 2023 revolutionieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat angekündigt, noch vor Ende 2023 das Gebäudetyp-E-Gesetz einzuführen. Das neue Gesetz soll die Baukosten senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums beschleunigen. Derzeit finden Abstimmungen mit Branchenexperten und Verbänden statt, um die letzten Details festzulegen.

Die geplante Regelung zielt darauf ab, Bauvorschriften zu vereinfachen und überflüssige Standards abzubauen. Hubertz betonte, dass eine schnellere Bauweise direkt zu geringeren Ausgaben führe und Wohnraum erschwinglicher mache. Zeitersparnis im Bauprozess schlage sich demnach in spürbaren Kostensenkungen nieder.

Ein konkretes Datum für die Verabschiedung des Gesetzes steht noch nicht fest. Die Ministerin versicherte jedoch, dass es nach intensiven Beratungen mit Fachleuten sorgfältig ausgearbeitet werde. Zudem bekräftigte sie die Entschlossenheit der Regierung, das Vorhaben bis Dezember umzusetzen: "Das schaffen wir noch in diesem Jahr."

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Hubertz unterstrich die Bedeutung eines gut durchdachten Gesetzes: "Entscheidend ist, dass das Gesetz handwerklich sauber erarbeitet wird." Ziel sei es, Effizienz und Qualität in Einklang zu bringen – damit neue Wohnungen bezahlbar bleiben, ohne dass dabei wesentliche Standards auf der Strecke bleiben.

Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll den deutschen Wohnungsmarkt grundlegend verändern, indem es Kosten drückt und Bauprozesse beschleunigt. Nach seiner Einführung könnte es dringend benötigten Schwung für den sozialverträglichen Wohnungsbau bringen. Die Endfassung wird die Rückmeldungen von Branchenvertretern und technischen Fachkräften berücksichtigen.

Quelle