Neues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Ella WagnerNeues Gesetz erleichtert ausländischen Apothekern den Berufseinstieg in Deutschland
Deutschland beschleunigt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Ein neues Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat, soll Bürokratie für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU und des EWR abbauen. Die Änderungen zielen darauf ab, qualifizierten Apothekern den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Das Gesetz verzichtet auf langwierige Dokumentenprüfungen für Abschlüsse, die außerhalb der EU und des EWR erworben wurden. Stattdessen führt es direkte Kompetenzüberprüfungen für Apotheker aus Drittstaaten ein. Diese Neuregelung soll den Prozess der Arbeitsaufnahme in deutschen Apotheken vereinfachen.
Die Entscheidung des Bundestags bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die bereits im Mai erteilt werden könnte. Bei Annahme tritt das Gesetz am 1. November 2026 in Kraft. Zudem müssen die Approbationsordnung für Apotheker angepasst werden, um sie mit dem Apothekenversorgungsstärkungsgesetz in Einklang zu bringen.
Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt die Änderungen und verweist auf den wachsenden Fachkräftemangel. BAK-Präsident Dr. Armin Hoffmann warnte, dass in den kommenden Jahren tausende Apotheker benötigt werden. Die neuen Regelungen sollen helfen, diese Lücken effizienter zu schließen.
Das Gesetz ermöglicht es im Ausland ausgebildeten Apothekern, schneller in Deutschland zu arbeiten. Durch den Ersatz von Papierkram durch Kompetenzprüfungen entfällt eine zentrale Hürde für Nicht-EU-Berufstätige. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats wird entscheiden, wann die Änderungen offiziell in Kraft treten.






