Neues Telekommunikationsgesetz spaltet Branche: Glasfaserausbau zwischen Wettbewerb und Investitionsrisiko
Ella WagnerNeues Telekommunikationsgesetz spaltet Branche: Glasfaserausbau zwischen Wettbewerb und Investitionsrisiko
Ein neuer Entwurf des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat eine Debatte unter Branchenvertretern und Politikern ausgelöst. Die geplanten Änderungen umfassen ein Recht auf flächendeckenden Glasfaserausbau sowie Regelungen, die Dritten den Zugang zu Glasfasernetzen erzwingen. Befürworter argumentieren, dies werde den Wettbewerb stärken, während Kritiker warnen, es könnte Investitionen in die kritische Infrastruktur bremsen.
Der Entwurf sieht zwei zentrale Maßnahmen vor: §144 räumt Unternehmen das Recht ein, Glasfasernetze ohne unnötige Verzögerungen auszubauen, während §22 Netzbetreiber verpflichtet, ihre Infrastruktur mit Konkurrenten zu teilen. Hessens Digitalministerin Kristina Sinemus unterstützt die Reformen und glaubt, dass externer Druck den Glasfaserausbau im ganzen Land beschleunigen werde.
Die Reaktionen der Branche fallen gemischt aus. BREKO-Präsident Norbert Westfal betonte die breite Unterstützung für mehr Wettbewerb und verwies auf Umfragen, laut derer 69 % der mittelständischen Unternehmen und 65 % der Verbraucher die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er-Jahren als Erfolg bewerten. Timo von Lepel, Vorstandsvorsitzender von NetCologne, pflichtete dem bei und bezeichnete die digitale Infrastruktur als entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und fairen Wettbewerb.
Doch nicht alle teilen diese Auffassung. Claus Wedemeyer vom GdW warnte, dass ein erzwungener Drittzugang kleinere Unternehmen davon abhalten könnte, in Glasfaser zu investieren. Stefan Rueter, COO von OXG, äußerte Bedenken hinsichtlich der zweimonatigen Vorlaufzeit für den vollständigen Ausbau und argumentierte, dies könnte laufende Expansionsprojekte behindern. Stephan Albers, Geschäftsführer von BREKO, unterstrich die Notwendigkeit von Investitionsanreizen – selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Nach dem Gesetzentwurf wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingreifen, um Nutzungsregeln und Preise festzulegen, falls sich die Unternehmen nicht eigenständig einigen können.
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den Glasfaserausbau in Deutschland zu beschleunigen und den Wettbewerb auf dem Markt zu intensivieren. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, erhält die BNetzA erweiterte Befugnisse, um Streitigkeiten zwischen Netzbetreibern beizulegen. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die neuen Regelungen das Infrastrukturwachstum fördern oder Hürden für kleinere Investoren schaffen.






