Niedersachsen vereinfacht Medikamentenlieferung an Arztpraxen durch neue Apotheken-Regelung
Ella WagnerNiedersachsen vereinfacht Medikamentenlieferung an Arztpraxen durch neue Apotheken-Regelung
Neue Vereinbarung in Niedersachsen vereinfacht Medikamentenversorgung für Arztpraxen
Eine neue Regelung in Niedersachsen soll die Belieferung von Arztpraxen mit Praxisbedarf durch Apotheken deutlich erleichtern. Die zwischen der Landesapothekerkammer (LAV) und den Krankenkassen geschlossene Vereinbarung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft und ersetzt ein bisheriges, unübersichtliches Geflecht veralteter Bestimmungen durch ein einheitliches, standardisiertes System.
Bisher basierte die Versorgung auf einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen für Arzneimittel, die in Sprechstunden, Notfällen oder zur Behandlung mehrerer Patienten eingesetzt werden – darunter Medikamente, Impfstoffe und Verbandsmaterial. Mit dem neuen Vertrag gelten nun für Fertigarzneimittel klare Prioritätsregeln, was den bürokratischen Aufwand verringert.
Die Einigung verhindert zudem eine mögliche Vertragslücke, da die alten Regelungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen würden. Eine zentrale Neuerung betrifft die Vergütung für Impfstofflieferungen: Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt der Betrag auf einen Euro, sobald die vertraglich festgelegten Ziele erreicht sind.
Das einheitliche System gilt für alle Krankenkassen in Niedersachsen. Wie viele Apotheken genau betroffen sind und wie sie regional verteilt sind, wurde jedoch nicht bekannt gegeben.
Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2023 in Kraft und straffen die Bereitstellung essenzieller Arzneimittel für Ärzte. Die Vergütung für Impfstoffe wird schrittweise erhöht, und das System soll administrative Hürden abbauen. Gleichzeitig sichert die Vereinbarung die Kontinuität der Versorgung über das Auslaufen der alten Verträge 2025 hinaus.