Nürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Matteo WolfNürnberg darf vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus bleiben – doch der Streit geht weiter
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil darüber gefällt, ob die Stadt Nürnberg weiterhin Teil des Bündnisses gegen Rechtsextremismus bleiben darf. Die am Donnerstag verkündete Entscheidung dreht sich um die rechtlichen Grenzen der staatlichen Neutralitätspflicht beim Widerstand gegen die rechtspopulistische AfD. Zwar darf Nürnberg vorerst im Bündnis bleiben, doch der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet.
Der Fall begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Mitgliedschaft der Stadt im Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, es sei rechtlich fragwürdig, ob Kommunen Organisationen beitreten dürften, die gezielt eine bestimmte politische Kraft kritisierten. Es handelt sich um den ersten Fall dieser Art, den ein oberstes Gericht prüft – die Rechtslage bleibt damit unklar.
Dem Bündnis gegen Rechtsextremismus gehören derzeit 164 Städte, Gemeinden und Landkreise an, dazu 358 zivilgesellschaftliche Gruppen. Finanziert wird es unter anderem durch öffentliche Mittel der Stadt Nürnberg und der Metropolregion. Vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März hatte das Bündnis zudem eine Kampagne gegen die AfD gestartet.
Am Donnerstag entschied das Gericht, dass Nürnberg vorläufig im Bündnis verbleiben darf. Gleichzeitig verwies es den Fall zur weiteren Prüfung zurück – insbesondere zur Klärung des Hauptzwecks des Bündnisses und des Einflusses der Stadt darauf. Da das Verfahren noch läuft, steht eine endgültige Entscheidung weiterhin aus.
Die Stadt bleibt somit vorerst Teil des Netzwerks, doch die grundsätzliche juristische Debatte geht weiter. Im Mittelpunkt der anstehenden Prüfung steht, wie stark Nürnberg die Aktivitäten des Bündnisses steuert und ob dessen politische Ausrichtung gegen die Neutralitätspflicht des Staates verstößt. Bis dahin bleibt die rechtliche Unsicherheit über die Beteiligung von Kommunen in solchen Initiativen bestehen.






