Gesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Paketboten-Schutzgesetz soll über 2025 hinaus verlängert werden
Das deutsche Paketboten-Schutzgesetz soll über das ursprüngliche Auslaufdatum hinaus verlängert werden. CDU/CSU und FDP haben nun einen Antrag eingebracht, das Gesetz in der neuen Legislaturperiode fortzuführen. Ohne diesen Schritt wäre die Regelung am 31. Dezember 2025 ausgelaufen.
Das Gesetz wurde 2019 eingeführt, um Sozialbetrug und Versicherungsmissbrauch im Paketzustellsektor zu bekämpfen. Es verpflichtet Hauptauftraggeber sicherzustellen, dass ihre Subunternehmer Sozialabgaben zahlen. Damit sollte Ausbeutung und unfaire Konkurrenz in der Branche verhindert werden.
Die Verlängerung würde das Gesetz über 2025 hinaus in Kraft halten. Bei einer Zustimmung bleibt die Regelung bestehen, die Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten durch Subunternehmer verantwortlich macht. Die Entscheidung liegt nun bei der neuen Legislaturperiode.
