Raser auf B42 entkommt Polizei – Führerschein sofort eingezogen
Ein Motorradfahrer wurde auf der Bundesstraße B42 in Richtung Bonn bei überhöhtem Tempo gesichtet. Der Fahrer missachtete die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und entzog sich zunächst der Polizeikontrolle, woraufhin die Behörden umgehend reagierten.
Der Vorfall begann, als Beamte den 35-jährigen Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit beobachteten. Versuche, den Motorradfahrer in Höhe der Ausfahrt „Rheinaue“ an der Petra-Kelly-Allee anzuhalten, scheiterten, da dieser durchgezogene Linien überfuhr und beschleunigt floh.
Später nahmen die Beamten auf der Auffahrt zur Autobahn A562 erneut Kontakt zum Motorradfahrer auf. Dort überschritt dieser erneut die Geschwindigkeitsbegrenzung, bevor er schließlich gestoppt werden konnte. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, und sein Führerschein wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eingezogen.
Die Verkehrsdirektion 4 der Kölner Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Gegen den Motorradfahrer wird nun wegen des Verdachts auf illegales Straßenrennen – in Deutschland auch als „Alleinrennen“ bekannt – strafrechtlich ermittelt.
Sein Führerschein bleibt vorerst beschlagnahmt, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Die Behörden bestätigten, dass ein solches Verhalten nach deutschem Recht strafbar ist. Der Fall wird unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt.
