Rentenkommission plant Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre bis 2051
Greta SchneiderRentenkommission plant Anhebung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre bis 2051
Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters vor. Der Plan sieht vor, dieses an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – was bedeutet, dass Arbeitnehmer in den kommenden Jahrzehnten erst mit 67,5 oder sogar 68 Jahren in Rente gehen könnten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich zu Wort gemeldet und argumentiert, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, über ihre Karriere hinweg weniger in die Rentenkasse einzahlen.
Nach dem aktuellen System geht jeder, der nach 1964 geboren wurde, mit 67 in Rente – unabhängig davon, wie lange er oder sie Beiträge geleistet hat. Die Kommission will nun die Möglichkeit einer abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren abschaffen. Zudem lehnt sie eine Verknüpfung des Renteneintrittsalters mit der Anzahl der gearbeiteten Jahre ab, obwohl dies von einigen Politikern gefordert wird.
Den Vorschlägen zufolge könnte das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre und bis 2051 auf 68 Jahre steigen. Für Arbeitnehmer in körperlich anstrengenden Berufen könnte dies eine besondere Härte bedeuten. Die Kommission erkennt dies an und schlägt vor, in solchen Fällen individuelle Gesundheitsprüfungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn durchzuführen.
Kanzler Merz betont, dass Personen, die später in den Arbeitsmarkt einsteigen – oft nach einem Studium –, effektiv weniger Jahre gearbeitet haben als jemand, der bereits mit 16 beginnt. Akademiker verdienen in der Regel mehr und leben länger, was bedeutet, dass sie über einen längeren Zeitraum höhere Renten beziehen.
Die Bundesregierung plant, die Empfehlungen der Kommission zu übernehmen. Sollten die Pläne umgesetzt werden, müssten alle Arbeitnehmer länger im Berufsleben bleiben. Besonders betroffen wären dabei Menschen ohne Hochschulabschluss, die durch die verlängerte Arbeitszeit stärker belastet würden.
