07 April 2026, 02:05

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung: Fast 1.000 Fälle seit November 2024

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text links daneben.

Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung: Fast 1.000 Fälle seit November 2024

In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Betroffenen, ihre Eintragungen ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Bisher haben 976 Personen das neue Verfahren genutzt, um ihre offiziellen Unterlagen korrigieren zu lassen.

Die Reform wird vor allem von Erwachsenen in Anspruch genommen. Von den 976 Fällen betrafen nur etwa 40 Minderjährige. Bei den unterjährigen Antragstellern vollzog die Mehrheit den Wechsel von weiblich zu männlich.

Ein kleiner Teil der Antragsteller hat nach der ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen. Die Landesregierung bestätigte lediglich vier solche Fälle. Zudem wurde bisher nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch im Rahmen der neuen Regelungen gemeldet.

Der Fachverband der Standesämter hat die Auswirkungen des Gesetzes bewertet. Die Bilanz fällt weitgehend positiv aus. Dennoch werden nun mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Das Selbstbestimmungsgesetz hat das Verfahren zur Änderung des rechtlichen Geschlechts in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast tausend bearbeiteten Fällen seit seiner Einführung zeigt sich, dass es nur vereinzelt zu Missbrauch gekommen ist. Weitere Anpassungen könnten jedoch folgen, um mögliche Lücken im System zu schließen.

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