02 April 2026, 08:07

Schomacker verbessert Skipper-Haftpflicht und Reiseabbruchversicherung ohne Mehrkosten

Werbeposter für die Traveler's Insurance Company of Hartford, Connecticut, mit Booten, einer Brücke und Gebäuden sowie Text über Reiseversicherungsdienstleistungen.

Schomacker verbessert Skipper-Haftpflicht und Reiseabbruchversicherung ohne Mehrkosten

Hamburger Yachtversicherer Schomacker führt umfangreiche Verbesserungen bei Skipper-Haftpflicht und Reiseabbruchversicherungen ein

Der in Hamburg ansässige Yachtversicherer Schomacker hat zum Start der neuen Bootsaison weitreichende Verbesserungen seiner Skipper-Haftpflicht- und Reiseabbruchversicherungen eingeführt. Die Neuerungen bieten Kunden einen erweiterten Schutz – und das ohne Prämienerhöhungen.

Wesentliche Änderungen im Überblick Zu den wichtigsten Anpassungen zählen erweiterte Stornierungsgründe, niedrigere Selbstbehalte und ein neuer Schutz bei tierbedingten Reisehindernissen.

Einer der größten Schritte ist der Verzicht auf Selbstbehalte in mehreren Bereichen: Versicherte müssen bei Sachschäden im Rahmen der Skipper-Haftpflichtversicherung künftig keine Eigenbeteiligung mehr leisten. Auch der Selbstbehalt für Schlepphilfe wurde von 2.500 auf 1.300 Euro gesenkt. Zudem hat Schomacker die Eigenbeteiligung bei Charterschäden gestrichen, durch die ein Boot für nachfolgende Mieter unbrauchbar wird.

Die Reiseabbruchversicherung deckt nun mehr Szenarien ab: Kunden können einen Partner oder eine weitere Schlüsselperson in die Liste der anerkannten Stornierungsgründe aufnehmen. Gegen einen Aufschlag von einem Prozent der versicherten Schadenssumme ist zudem die schwere Erkrankung oder der Tod eines Haustiers – etwa eines Hundes oder Pferdes – als Stornierungsgrund mitversichert. Eine weitere Neuerung ermöglicht die Stornierung, wenn eine Prothese oder ein Implantat des Skippers versagt oder sich lockert.

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Mehr Schutz ohne höhere Kosten Trotz der umfangreichen Aufwertungen bleiben die Prämien unverändert. Von den Änderungen profitieren besonders Tierhalter sowie Versicherte, die auf medizinische Hilfsmittel angewiesen sind.

Die Neuerungen gelten ab sofort für die aktuelle Bootsaison. Kunden erhalten damit mehr Flexibilität bei Reiseabsagen und geringere Zuzahlungen im Schadensfall. Schomackers Anpassungen unterstreichen das Bestreben, stärkeren Schutz zu bieten – ohne die Erschwinglichkeit zu beeinträchtigen.

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