Streit um Balkon-Anbau am Peitinger Hauptplatz spaltet Bauausschuss
Ein Plan, Balkone an einem Gebäude am Hauptplatz von Peiting anzubauen, hat den örtlichen Bauausschuss gespalten. Der Vorschlag, der die oberen Stockwerke eines Hauses betrifft, in dem sich das Geschäft Betten Weissenbach befindet, führte zu einer ausführlichen Debatte über Gestaltung, Parkplatzsituation und rechtliche Grenzen. Während die Mehrheit der Mitglieder die Änderungen unterstützte, verweigerte ein Stadtrat seine Zustimmung.
Die Balkone sollen an der Westfassade des Gebäudes 1,45 Meter über die Grundstücksgrenze hinausragen und die beiden obersten Stockwerke einnehmen, wodurch sich das Erscheinungsbild des Bauwerks deutlich verändert. Andreas Barnsteiner (BVP) sprach sich für das Vorhaben aus und argumentierte, die Anbauten würden zum Design des großen Gebäudes passen.
Michael Deibler (CSU) widersprach und bezeichnete das geplante Aussehen als "kaum akzeptabel". Christian Hack, Leiter des städtischen Bauamts, präzisierte unterdessen, der Eigentümer habe ursprünglich beantragt, die Balkone zur straßenseitigen Fassade hin anzubauen. Da das betreffende Land jedoch der Kommune gehört, wurde der Plan angepasst.
Auch die Parkplatzproblematik wurde in der Diskussion thematisiert. Stadtrat Norbert Merk (CSU) warnte, die neuen Wohnungen könnten die ohnehin angespannte Parkplatzsituation weiter verschärfen. Bürgermeister Peter Ostenrieder räumte das Problem ein, verwies aber darauf, dass der Eigentümer sich an die geltenden Bebauungsvorschriften halte. Da es sich bei dem Projekt um eine geringfügige Änderung im Rahmen des Bebauungsplans Oberer Hauptplatz handelt, war eine Genehmigung möglich.
Letztlich enthielt sich nur Merk der Stimme, während der Rest des Ausschusses grünes Licht gab.
Die Balkone werden nun trotz der gemischten Reaktionen aus dem Gremium realisiert. Die Entscheidung zeigt das Spannungsfeld zwischen städtebaulicher Entwicklung und bestehenden Vorschriften auf dem Peitinger Hauptplatz. Ausschlaggebend für die Genehmigung war letztlich die Einhaltung der Bebauungsrichtlinien durch den Eigentümer.






