Thüringen verdoppelt Löhne für Gefängnisarbeit nach historischem Urteil
Tim LangBessere Bezahlung für Gefängnisarbeit - Thüringen verdoppelt Löhne für Gefängnisarbeit nach historischem Urteil
Thüringen erhöht Löhne für Gefängnisarbeit nach richtungsweisendem Gerichtsurteil
Der Stundenlohn für Häftlinge steigt von 2,02 Euro auf 3,37 Euro und bringt das Bundesland damit in Einklang mit den bundesweiten Vorgaben. Ein Gesetzentwurf wird derzeit von kommunalen Gremien, Gewerkschaften und Berufsverbänden geprüft.
Die Reform folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Inhaftierte hatten gegen die niedrigen Löhne geklagt – und Recht bekommen. Seither haben alle Bundesländer entweder ihre Regelungen zur Gefängnisarbeit angepasst oder Reformen auf Basis gemeinsamer Leitlinien eingeleitet.
Thüringens Änderungen beschränken sich nicht auf die Bezahlung: Häftlinge können künftig bis zu zwölf Tage vorzeitige Entlassung durch Arbeit erlangen – doppelt so viele wie bisher. Zudem sehen die neuen Bestimmungen vor, dass Gefangene, die einer Beschäftigung oder Bildung nachgehen, teilweise von Gerichtskosten befreit werden können.
Stand März 2025 saßen in Thüringen 973 Inhaftierte in vier Justizvollzugsanstalten ein. Die finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sind noch unklar, doch im Doppelhaushalt 2026/2027 wurden bereits Mittel eingeplant. Andere Bundesländer setzen auf unterschiedliche Ansätze: Manche verschärfen die Regeln für Teilzeitarbeit, statt die Löhne direkt anzuheben.
Die Lohnerhöhung und die erweiterten Anreize sollen die Forderung des Gerichts nach fairer Vergütung für Gefängnisarbeit umsetzen. Thüringens Reform gilt für alle arbeitenden Häftlinge. In der laufenden Konsultationsphase wird die endgültige Fassung des Gesetzes ausgearbeitet, bevor es in Kraft tritt.
