Feuerwerksverbot an Thüringens Burgen und Festungen - Thüringens Schlösser und Burgen: Feuerwerksverbot zu Silvester 2025
Feuerwerksverbot an Thüringens Schlössern und Burgen
Feuerwerksverbot an Thüringens Schlössern und Burgen
Feuerwerksverbot an Thüringens Schlössern und Burgen
- Dezember 2025, 09:59 Uhr
An allen 31 Denkmälern, die von der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten verwaltet werden, gilt in diesem Jahr an Silvester ein Feuerwerksverbot. Die Maßnahme soll die historischen Mauern und Kulturschätze vor möglichen Brandgefahren durch Pyrotechnik schützen.
Die Stiftung hat die Regelung eingeführt, um Unfälle zu verhindern, die jahrhundertealte Bauwerke beschädigen könnten. In den vergangenen Jahren mussten Feuerwehrkräfte mehrfach eingreifen, um Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden abzuwenden – ein Beleg für die anhaltende Gefahr.
Das Verbot betrifft alle 31 Standorte, die von der Stiftung betreut werden. Die Verantwortlichen erhoffen sich dadurch eine Verringerung der Brandrisiken und einen besseren Schutz des architektonischen Erbes Thüringens. Entscheidend bleibt jedoch die Mitwirkung der Bevölkerung, um die Sicherheit dieser historischen Stätten zu gewährleisten.
