09 February 2026, 08:09

Tschechoslowakischer Wolfhund Miro in Thüringen von Jäger erschossen – Besitzerin klagt

Ein Schwarz-Weiß-Foto eines Wolfs auf gelbem Hintergrund mit dem Text "Der Allendale Wolf auf der Eisenbahn nähe Carlisle getötet" darunter.

Tschechoslowakischer Wolfhund Miro in Thüringen von Jäger erschossen – Besitzerin klagt

Tschechoslowakischer Wolfhund "Miro" in Thüringen erschossen: Besitzerin klagt gegen Jäger

Am 2. Juni 2023 wurde der junge Tschechoslowakische Wolfhund Miro in einer Wiese zwischen Remderoda und Münchenroda tödlich angeschossen. Seine Besitzerin, Doreen Jaenichen, hatte ihn für ein Rückruf-Training von der Leine genommen, als der Hobbyjäger Thomas Hornung den Schuss abgab. Hornung begründete die Tat mit dem Schutz von Wildtieren, doch Jaenichen hat inzwischen Anzeige gegen ihn erstattet.

Der Vorfall ereignete sich gegen 22 Uhr, während Jaenichen mit Miro unterwegs war – einem gut erzogenen Hund, den sie als Therapietier zertifizieren lassen wollte. Hornung, Mitglied im Jägerverband Jena und Umgebung, behauptet, er habe Miro erschossen, um zu verhindern, dass der Hund ein Junges eines Feldhasen angreift. Jaenichen widerspricht dieser Darstellung: In der Wiese habe sich kein Hase mit Nachwuchs befunden.

Hornung hatte Jaenichen bereits dreimal zuvor wegen angeblicher Wildhetze durch Miro zur Rede gestellt – eine Behauptung, die von der örtlichen Jagdbehörde unterstützt wird. Er gab zu, bereits früher einen Hund getötet zu haben, einmal zum Schutz eines Menschen und nun, wie er sagt, zum Schutz von Wild. Nach dem Schuss bot er Jaenichen und ihrer Tochter an, sie mit seinem Pick-up nach Hause zu fahren, obwohl sie ihn nicht kannten.

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Zudem äußerte Hornung die Sorge, Miro könnte sich mit einem in Jena gesichteten Wolf verpaart haben, was illegal gewesen wäre. Der Fall liegt nun bei den Gerichten, die abwägen müssen zwischen Tierschutz-, Forst- und Jagdrecht.

Die Erschießung hat juristische Konsequenzen: Jaenichen verklagt Hornung. Die Gerichte müssen nun prüfen, ob das Vorgehen des Jägers rechtmäßig war. Die Entscheidung hängt von Beweisen, Zeugenaussagen und der Auslegung der einschlägigen Vorschriften ab.